Organisatorische Ordnung des Rehabilitationssports im VGZ Hillesheim
1. Rehabilitationssport (kurz: Rehasport) nach §64 SGB IX stellt eine ergänzende Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation dar. Rehasport wird stets zeitlich befristet vom Haus- oder Facharzt verordnet und von den Krankenkassen finanziert. Er findet in festen Gruppen zu festen Zeiten statt.
2. Eine gründliche und fundierte Anamnese sorgt für den bestmöglichen Behandlungserfolg. Daher vereinbaren Sie bitte zunächst einen für Sie passenden Termin für das Eingangsgespräch und kommen zu diesem in bequemer Kleidung, damit eine Kraft- und Bewegungsanalyse durchgeführt werden kann.
3. Vor der ersten Teilnahme überprüfen wir die Verordnung für Rehabilitationssport auf Richtig- bzw. Gültigkeit. Die Verordnung ist nur gültig, wenn diese auf der Rückseite vom Arzt und vom Teilnehmer unterschrieben ist, sowie die Kostenübernahme von der Krankenkasse bestätigt wurde.
4. Der Teilnehmer sorgt selbst für die Genehmigung (Kostenübernahmeerklärung) der Verordnung 56 durch seine Krankenkasse.
5. Die Teilnahme ohne Kostenübernahmeerklärung bedingt die Eigenleistung auf Rechnung.
6. Eine Orthopädie-Gruppe hat in voller Belegung 15, bei der Herz-Sport-Gruppe 20 Teilnehmer und ist auch nur in dieser Stärke für den Betreiber wirtschaftlich. Unregelmäßige Teilnehmer verlieren ihren festen Platz nach zwei Wochen ohne Besuch; kommen auf die Warteliste und können erst wieder teilnehmen, wenn ein adequarter Platz in der gleichen oder einer anderen Gruppe zur Verfügung steht. Spontane Teilnahmen sind nur dann möglich, wenn die Auslastung des Kurses dies zulässt. Wir bitten von Absagen vor Kursbeginn abzusehen!
7. Der Rehasport (Gymnastik) kann mit progressivem Gerätetraining (Muskelkräftigung) ergänzt werden. Funktionelles Gerätetraining ist die wichtigste Maßnahme in Sachen Muskelaufbau und Muskelerhalt. Im Zusammenspiel mit dem Rehabilitationssport, stellt das Gerätetraining eine hochwirksame Kombination dar. Jeder Teilnehmer am Reha-Sport hat die Möglichkeit das progressive Gerätetraining betreut zu testen, um die sehr gute Wirkung für Kraft und Stabilität am eigenen Körper zu spüren.
8. Verordnungen von Staatlichen Versicherungsträgern lehnen wir auf Dauer ab, da diese nicht dem Abrechnungssystem der Gesundheitsdienstleister zugeführt werden können und somit einen erheblichen Mehraufwand bei der Abrechnung darstellen. Wir gewähren Neueinsteigern eine Übergangsfrist von 4 Wochen, um eine w.o. beschriebene gültige Verordnung der Krankenkasse vorzulegen.
9. Folgeverordnungen berechtigen nicht automatisch zur Fortführung des Reha-Sports.